{"id":952,"date":"2023-02-16T12:00:59","date_gmt":"2023-02-16T11:00:59","guid":{"rendered":"https:\/\/www.zimak.at\/index\/?page_id=952"},"modified":"2023-12-06T12:03:37","modified_gmt":"2023-12-06T11:03:37","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.zimak.at\/index\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"952\" class=\"elementor elementor-952\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-4104d537 elementor-section-content-middle elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"4104d537\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-no\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-50 elementor-top-column elementor-element elementor-element-1e83f1d7\" data-id=\"1e83f1d7\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-74fb21da elementor-widget-divider--view-line elementor-widget elementor-widget-divider\" data-id=\"74fb21da\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"divider.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-divider\">\n\t\t\t<span class=\"elementor-divider-separator\">\n\t\t\t\t\t\t<\/span>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-6edcd347 elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"6edcd347\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h4 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">AGB<\/h4>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-50 elementor-top-column elementor-element elementor-element-23066893\" data-id=\"23066893\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-2a0c8865 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"2a0c8865\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p>I. Anwendbarkeit und Geltungsbereich der allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/p><p>1.1 Die nachfolgenden AGB kommen zum Tragen, sofern dem Fotografen ein Unter-nehmer im Sinne von \u00a7 1 KSchG als Vertragspartner gegen\u00fcbersteht.<br \/>1.2. Der Fotograf erbringt seine Leistungen ausschlie\u00dflich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen. Mit der Auftragserteilung aner-kennt der Auftraggeber deren Anwendbarkeit. Diese gelten \u2013 sofern keine \u00c4nderung durch den Fotografen bekannt gegeben wird \u2013 auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4ftsbe-ziehungen, selbst wenn nicht ausdr\u00fccklich auf sie Bezug genommen wird. Etwaige Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsinhalt.<br \/>1.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen un-wirksam sein, so ber\u00fchrt dies die Verbindlichkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen der un-ter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Vertr\u00e4ge nicht. Eine unwirksame Bestim-mung ist durch eine wirksame, die deren Sinn und Zweck am n\u00e4chsten kommt, zu ersetzen.<br \/>1.4. Angebote des Fotografen sind freibleibend und unverbindlich.<\/p><p>II. Urheberrechtliche Bestimmungen<\/p><p>2.1 Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (\u00a7\u00a71, 2 Abs. 2, 73ff UrhG) stehen dem Fotografen zu. Nutzungsbewilligungen (Ver\u00f6ffentlichungs-rechte etc.) gelten nur bei ausdr\u00fccklicher Vereinbarung als erteilt. Der Vertrags-partner erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschlie\u00dfen-de), nicht \u00fcbertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung f\u00fcr den ausdr\u00fccklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, zeitliche und \u00f6rtliche Beschr\u00e4nkung etc.); im Zweifel ist der in der Rechnung bzw. im Lieferschein angef\u00fchrte Nutzungsumfang ma\u00dfgebend. Jedenfalls erwirbt der Ver-tragspartner nur so viele Rechte, wie es dem offengelegten Zweck des Vertrags (er-teilten Auftrags) entspricht. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilli-gung nur f\u00fcr eine einmalige Ver\u00f6ffentlichung (in einer Auflage), nur f\u00fcr das ausdr\u00fcck-lich bezeichnete Medium des Auftraggebers und nicht f\u00fcr Werbezwecke als erteilt.<br \/>2.2 Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielf\u00e4ltigung, Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyright-vermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar), insbesonders nicht gest\u00fcrzt und in Normallettern, unmittelbar beim Licht-bild und diesem eindeutig zuordenbar wie folgt anzubringen: Foto: (c) \u2026 Na-me\/Firma\/K\u00fcnstlername des Fotografen; Ort und, sofern ver\u00f6ffentlicht, Jahreszahl der ersten Ver\u00f6ffentlichung. Jedenfalls gilt diese Bestimmung als Anbringung der Herstellerbezeichnung im Sinn des \u00a7 74 Abs 3. UrhG. Ist das Lichtbild auf der Vor-derseite (im Bild) signiert, ersetzt die Ver\u00f6ffentlichung dieser Signatur nicht den vor-stehend beschriebenen Herstellervermerk.<br \/>2.3 Jede Ver\u00e4nderung des Lichtbildes bedarf der schriftlichen Zustimmung des Foto-grafen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die \u00c4nderung nach dem, dem Fotografen be-kannten Vertragszweck erforderlich ist.<br \/>2.4 Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollst\u00e4ndiger Bezahlung des vereinbar-ten Aufnahme- und Verwendungshonorars und nur dann als erteilt, wenn eine ord-nungsgem\u00e4\u00dfe Herstellerbezeichnung \/ Namensnennung (Punkt 2.2 oben) erfolgt.<br \/>2.5 Im Fall einer Ver\u00f6ffentlichung sind zwei kostenlose Belegexemplare zuzusenden. Bei kostspieligen Produkten (Kunstb\u00fccher, Videokassetten) reduziert sich die Zahl der Belegexemplare auf ein St\u00fcck. Bei Ver\u00f6ffentlichung im Internet ist dem Fotogra-fen die Webadresse mitzuteilen.<\/p><p><br \/>III. Eigentum am Filmmaterial \u2013 Archivierung<\/p><p>3.1.1 Analoge Fotografie<br \/>Das Eigentumsrecht am belichteten Filmmaterial (Negative, Diapositive etc.) steht dem Fotografen zu. Dieser \u00fcberl\u00e4sst dem Vertragspartner gegen vereinbarte und angemessene Honorierung die f\u00fcr die vereinbarte Nutzung erforderlichen Aufnahmen ins Eigentum.<br \/>Bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.<br \/>Diapositive (Negative nur im Fall schriftlicher Vereinbarung) werden dem Vertrags-partner nur leihweise gegen R\u00fcckstellung nach Gebrauch auf Gefahr und Kosten des Vertragspartners zur Verf\u00fcgung gestellt, sofern nicht schriftlich etwas anderes ver-einbart ist.<br \/>3.1.2 Digitale Fotografie<br \/>Das Eigentum an den Bilddateien steht dem Fotografen zu. Ein Recht auf \u00dcbergabe digitaler Bilddateien besteht nur nach ausdr\u00fccklicher schriftlicher Vereinbarung und betrifft \u2013 sollte keine abweichende Vereinbarung bestehen \u2013 nur eine Auswahl und nicht s\u00e4mtliche vom Fotografen hergestellten Bilddateien.<br \/>Jedenfalls gilt die Nutzungsbewilligung nur im Umfang des Punktes 2.1 als erteilt.<br \/>3.2 Eine Vervielf\u00e4ltigung oder Verbreitung von Lichtbildern in Onlinedatenbanken, in elektronischen Archiven, im Internet oder in Intranets, welche nicht nur f\u00fcr den inter-nen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-Rom oder \u00e4hnli-chen Datentr\u00e4gern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet. Das Recht auf eine Sicherheitskopie bleibt hiervon unber\u00fchrt.<br \/>3.3 Der Fotograf wird die Aufnahme ohne Rechtspflicht f\u00fcr die Dauer von einem Jahr archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Besch\u00e4digung stehen dem Vertragspartner keinerlei Anspr\u00fcche zu.<\/p><p><br \/>IV. Kennzeichnung<\/p><p>4.1 Der Fotograf ist berechtigt, die Lichtbilder sowie die digitalen Bilddateien in jeder ihm geeignet erscheinenden Weise (auch auf der Vorderseite) mit seiner Herstel-lerbezeichnung zu versehen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, f\u00fcr die Integrit\u00e4t der Herstellerbezeichnung zu sorgen, und zwar insbesondere bei erlaubter Weitergabe an Dritte (Drucker etc.). Erforderlichenfalls ist die Herstellerbezeichnung anzubringen bzw. zu erneuern. Dies gilt insbesonders auch f\u00fcr alle bei der Herstellung erstellten Vervielf\u00e4ltigungsmittel bzw. bei der Anfertigung von Kopien digitaler Bilddateien.<br \/>4.2 Der Vertragspartner ist verpflichtet, digitale Lichtbilder so zu speichern, dass die Herstellerbezeichnung mit den Bildern elektronisch verkn\u00fcpft bleibt, sodass sie bei jeder Art von Daten\u00fcbertragung erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bil-der klar und eindeutig identifizierbar ist.<\/p><p><br \/>V. Nebenpflichten<\/p><p>5.1 F\u00fcr die Einholung allenfalls erforderlicher Werknutzungsbewilligungen Dritter und die Zustimmung zur Abbildung von Personen hat der Vertragspartner zu sorgen. Er h\u00e4lt den Fotografen diesbez\u00fcglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich von Anspr\u00fcchen aus dem Recht auf das eigene Bild gem. \u00a7 78 UrhG sowie hinsichtlich von Verwendungsanspr\u00fcchen gem. \u00a7 1041 ABGB. Der Fotograf garantiert die Zu-stimmung von Berechtigten nur im Fall ausdr\u00fccklicher schriftlicher Zusage f\u00fcr die vertraglichen Verwendungszwecke (Punkt 2.1).<br \/>5.2 Sollte der Fotograf vom Vertragspartner mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder beauftragt werden, so versichert der Auftraggeber, dass er hierzu berechtigt ist, und stellt den Fotografen von allen Anspr\u00fcchen Dritter frei, die auf ei-ner Verletzung dieser Pflicht beruhen.<br \/>5.3 Der Vertragspartner verpflichtet sich, etwaige Aufnahmeobjekte nach der Auf-nahme unverz\u00fcglich wieder abzuholen. Werden diese Objekte nicht sp\u00e4testens zwei Werktage nach Aufforderung abgeholt, ist der Fotograf berechtigt, Lagerkosten zu berechnen oder die Gegenst\u00e4nde auf Kosten des Auftraggebers einzulagern. Trans-port- und Lagerkosten gehen hierbei zu Lasten des Auftraggebers.<\/p><p><br \/>VI. Verlust und Besch\u00e4digung<\/p><p>6.1 Im Fall des Verlusts oder der Besch\u00e4digung von \u00fcber Auftrag hergestellten Auf-nahmen (Diapositive, Negativmaterial, digitale Bilddateien) haftet der Fotograf \u2013 aus welchem Rechtstitel immer \u2013 nur f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige seiner Bediensteten beschr\u00e4nkt; f\u00fcr Dritte (Labors etc.) haftet der Fotograf nur f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit bei der Auswahl. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern und soweit dies m\u00f6glich ist) beschr\u00e4nkt. Weitere Anspr\u00fcche stehen dem Auftraggeber nicht zu; der Fotograf haftet insbesondere nicht f\u00fcr allf\u00e4lli-ge Reise- und Aufenthaltsspesen sowie f\u00fcr Drittkosten (Modelle, Assistenten, Visa-gisten und sonstiges Aufnahmepersonal) oder f\u00fcr entgangenen Gewinn, Folge- und immaterielle Sch\u00e4den. Schadenersatzanspr\u00fcche bestehen nur, wenn vom Gesch\u00e4-digten grobe Fahrl\u00e4ssigkeit nachgewiesen wird. Ersatzanspr\u00fcche verj\u00e4hren nach 3 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Sch\u00e4diger, jedenfalls aber 10 Jahre nach Erbringung der Leistung oder Lieferung.<br \/>6.2 Punkt 6.1 gilt entsprechend f\u00fcr den Fall des Verlusts oder der Besch\u00e4digung \u00fcbergebener Vorlagen (Filme, Layouts, Display-St\u00fccke, sonstige Vorlagen etc.) und \u00fcbergebener Produkte und Requisiten. Wertvollere Gegenst\u00e4nde sind vom Vertrags-partner zu versichern.<\/p><p><br \/>VII. Vorzeitige Aufl\u00f6sung<\/p><p>Der Fotograf ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigen Gr\u00fcn-den aufzul\u00f6sen. Von einem wichtigen Grund ist insbesondere dann auszugehen, wenn \u00fcber das Verm\u00f6gen des Vertragspartners ein Konkurs oder Ausgleichsverfah-ren er\u00f6ffnet oder ein Antrag auf Er\u00f6ffnung eines solchen Verfahrens mangels kos-tendeckenden Verm\u00f6gens abgewiesen wird oder wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt; bzw. berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonit\u00e4t des Vertragspartners bestehen und dieser nach Aufforderung des Fotografen weder Vorauszahlungen noch eine taugliche Sicherheit leistet; bzw. wenn die Ausf\u00fchrung der Leistung aus Gr\u00fcnden, welche vom Vertragspartner zu vertreten sind, unm\u00f6glich oder trotz Set-zung einer 14-t\u00e4gigen Nachfrist weiter verz\u00f6gert wird; bzw. der Vertragspartner trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen fortgesetzt gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag, wie etwa der Zahlung eines f\u00e4llig ge-stellten Teilbetrages oder Mitwirkungspflichten, verst\u00f6\u00dft.<\/p><p><br \/>VIII. Leistung und Gew\u00e4hrleistung<\/p><p>8.1 Der Fotograf wird den erteilten Auftrag sorgf\u00e4ltig ausf\u00fchren. Er kann den Auftrag auch \u2013 zur G\u00e4nze oder zum Teil \u2013 durch Dritte ausf\u00fchren lassen. Sofern der Ver-tragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchf\u00fchrung des Auftrags frei. Dies gilt insbesonders f\u00fcr die Bildgestaltung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeortes und der angewendeten fotografischen Mittel. Abweichungen von fr\u00fcheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.<br \/>8.2 F\u00fcr M\u00e4ngel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, wird nicht gehaftet (\u00a7 1168a ABGB). Jedenfalls haftet der Fotograf nur f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit.<br \/>8.3 Der Vertragspartner tr\u00e4gt das Risiko f\u00fcr alle Umst\u00e4nde, die nicht in der Person des Fotografen liegen, wie Wetterlage bei Au\u00dfenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstel-lung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc..<br \/>8.4 Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.<br \/>8.5 Der Fotograf beh\u00e4lt sich \u2013 abgesehen von jenen F\u00e4llen, in denen dem Vertrags-partner von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht \u2013 vor, den Gew\u00e4hr-leistungsanspruch nach seiner Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preismin-derung zu erf\u00fcllen. Der Vertragspartner hat diesbez\u00fcglich stets zu beweisen, dass der Mangel zum \u00dcbergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Die Ware ist nach der Ablieferung unverz\u00fcglich zu untersuchen. Dabei festgestellte M\u00e4ngel sind ebenso unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens aber innerhalb von 8 Tagen nach Ablieferung, dem Foto-grafen unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekanntzuge-ben. Verdeckte M\u00e4ngel sind unverz\u00fcglich nach ihrer Entdeckung zu r\u00fcgen. Wird eine M\u00e4ngelr\u00fcge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gew\u00e4hrleistung oder Schadenersatzanspr\u00fcchen einschlie\u00dflich von Mangelfolgesch\u00e4den sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von M\u00e4n-geln, sind in diesen F\u00e4llen ausgeschlossen. Die Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt 3 Mona-te.<br \/>8.6 F\u00fcr unerhebliche M\u00e4ngel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellung gelten nicht als erheblicher Mangel. Punkt 6.1 gilt entsprechend.<br \/>8.7 F\u00fcr feste Auftragstermine wird nur bei ausdr\u00fccklicher schriftlicher Vereinbarung gehaftet. Im Fall allf\u00e4lliger Lieferverz\u00f6gerungen gilt 6.1 entsprechend.<br \/>8.8 Geringf\u00fcgige Lieferfrist\u00fcberschreitungen sind jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass dem Vertragspartner ein Schadenersatzanspruch oder ein R\u00fccktrittsrecht zu-steht.<br \/>8.9 Allf\u00e4llige Nutzungsbewilligungen des Fotografen umfassen nicht die \u00f6ffentliche Auff\u00fchrung von Tonwerken in jedweden Medien.<\/p><p><br \/>IX. Werklohn \/ Honorar<\/p><p>9.1 Mangels ausdr\u00fccklicher schriftlicher Vereinbarung steht dem Fotografen ein Werklohn (Honorar) nach seinen jeweils g\u00fcltigen Preislisten, sonst ein angemesse-nes Honorar, zu.<br \/>9.2 Das Honorar steht auch f\u00fcr Layout- oder Pr\u00e4sentationsaufnahmen sowie dann zu, wenn eine Verwertung unterbleibt oder von der Entscheidung Dritter abh\u00e4ngt. Auf das Aufnahmehonorar werden in diesem Fall keine Preisreduktionen gew\u00e4hrt.<br \/>9.3 Alle Material- und sonstigen Kosten (Requisiten, Produkte, Modelle, Reisekosten, Aufenthaltsspesen, Visagisten etc.), auch wenn deren Beschaffung durch den Foto-grafen erfolgt, sind gesondert zu bezahlen.<br \/>9.4 Im Zuge der Durchf\u00fchrung der Arbeiten vom Vertragspartner gew\u00fcnschte \u00c4nde-rungen gehen zu dessen Lasten.<br \/>9.5 Konzeptionelle Leistungen (Beratung, Layout, sonstige grafische Leistungen etc.) sind im Aufnahmehonorar nicht enthalten. Dasselbe gilt f\u00fcr einen \u00fcberdurchschnittli-chen organisatorischen Aufwand oder einen solchen Besprechungsaufwand.<br \/>9.6 Nimmt der Vertragspartner von der Durchf\u00fchrung des erteilten Auftrages aus in seiner Sph\u00e4re liegenden Gr\u00fcnden Abstand, steht dem Fotografen mangels anderer Vereinbarung das vereinbarte Entgelt zu. Im Fall unbedingt erforderlicher Terminver-\u00e4nderungen (z. B. aus Gr\u00fcnden der Wetterlage) sind ein dem vergeblich erbrachten bzw. reservierten Zeitaufwand entsprechendes Honorar und alle Nebenkosten zu bezahlen.<br \/>9.7 Das Netto-Honorar versteht sich zuz\u00fcglich Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen ge-setzlichen H\u00f6he.<br \/>9.8 Der Vertragspartner verzichtet auf die M\u00f6glichkeit der Aufrechnung.<\/p><p><br \/>X. Lizenzhonorar<\/p><p>Sofern nicht ausdr\u00fccklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, steht dem Fotogra-fen im Fall der Erteilung einer Nutzungsbewilligung ein Werknutzungsentgelt in ver-einbarter oder angemessener H\u00f6he gesondert zu.<\/p><p><br \/>XI. Zahlung<\/p><p>11.1 Mangels anderer ausdr\u00fccklicher schriftlicher Vereinbarungen ist bei Auftragser-teilung eine Akontozahlung in der H\u00f6he von 50% der voraussichtlichen Rechnungs-summe zu leisten. Sofern nicht ausdr\u00fccklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ist das Resthonorar \u2013 falls es f\u00fcr den Vertragspartner bestimmbar ist \u2013 nach Beendi-gung des Werkes, ansonsten nach Rechnungslegung sofort bar zur Zahlung f\u00e4llig. Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Im \u00dcberweisungs-fall gilt die Zahlung erst mit Verst\u00e4ndigung des Fotografen vom Zahlungseingang als erfolgt.<br \/>11.2 Bei Auftr\u00e4gen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Fotograf berechtigt, nach Lieferung jeder Einzelleistung Rechnung zu legen.<br \/>11.3 Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist der Fotograf \u2013 unbeschadet \u00fcber-steigender Schadenersatzanspr\u00fcche \u2013 berechtigt, Verzugszinsen in der H\u00f6he von 5 Prozent \u00fcber dem Basiszinssatz j\u00e4hrlich zu verrechnen.<br \/>11.4 Soweit gelieferte Bilder ins Eigentum des Vertragspartners \u00fcbergehen, ge-schieht dies erst mit vollst\u00e4ndiger Bezahlung des Aufnahmehonorars samt Neben-kosten. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts liegt kein R\u00fccktritt vom Vertrag, au\u00dfer dieser wird ausdr\u00fccklich erkl\u00e4rt, vor.<\/p><p><br \/>XII. Datenschutz<\/p><p>Der Vertragspartner nimmt, sofern diesem nicht eine weiterf\u00fchrende Mitteilung zuge-gangen ist, folgende Datenschutzmitteilung zur Kenntnis und best\u00e4tigt, dass der Fo-tograf damit die ihn treffenden Informationspflichten erf\u00fcllt hat:<br \/>Der Fotograf als Verantwortlicher verarbeitet die personenbezogenen Daten des Ver-tragspartners wie folgt:<br \/>1. Zweck der Datenverarbeitung<br \/>Der Fotograf verarbeitet die unter Punkt 2. genannten personenbezogenen Daten zur Ausf\u00fchrung des geschlossenen Vertrages und \/ oder der vom Vertragspartner angeforderten Bestellungen bzw. zur Verwendung der Bildnisse zu Werbezwecken des Fotografen, dar\u00fcber hinaus die weiters bekanntgegebenen personen-bezogenen Daten f\u00fcr die eigene Werbezwecke des Fotografen.<br \/>2. Verarbeitete Datenkategorien und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung<br \/>Der Fotograf verarbeitet die personenbezogenen Daten, n\u00e4mlich Name, Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail-Adressen, Bankverbindung und Bilddaten, um die unter Punkt 1. genannten Zwecke zu erreichen.<br \/>3. \u00dcbermittlung der personenbezogenen Daten des Vertragspartners<br \/>4. Speicherdauer:<br \/>Die personenbezogenen Daten des Vertragspartners werden vom Fotografen nur so lange aufbewahrt, wie dies vern\u00fcnftigerweise als notwendig erachtet wird, um die unter Punkt 1. genannten Zwecke zu erreichen, und wie dies nach anwendba-rem Recht zul\u00e4ssig ist. Die personenbezogenen Daten des Vertragspartners wer-den so lange gespeichert, solange gesetzlich Aufbewahrungspflichten bestehen oder Verj\u00e4hrungsfristen potentieller Rechtsanspr\u00fcche noch nicht abgelaufen sind.<br \/>5. Die Rechte des Vertragspartners im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten<br \/>Nach geltendem Recht ist der Vertragspartner unter anderem berechtigt<br \/>\u2022 zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob und welche personenbezogenen Daten der Fotograf ge-speichert hat, um Kopien dieser Daten \u2013 ausgenommen die Lichtbilder selbst \u2013 zu erhalten;<br \/>\u2022 die Berichtigung, Erg\u00e4nzung oder das L\u00f6schen seiner personenbezogenen Daten, die falsch sind oder nicht rechtskonform verarbeitet werden, zu verlan-gen;<br \/>\u2022 vom Fotografen zu verlangen, die Verarbeitung der personenbezogenen Da-ten \u2013 sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen \u2013 einzuschr\u00e4nken;<br \/>\u2022 unter bestimmten Umst\u00e4nden der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu widersprechen oder die f\u00fcr das Verarbeiten zuvor gegebene Einwilli-gung zu widerrufen;<br \/>\u2022 Daten\u00fcbertragbarkeit zu verlangen;<br \/>\u2022 die Identit\u00e4t von Dritten, an welche die personenbezogenen Daten \u00fcbermittelt werden, zu kennen; und<br \/>\u2022 bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bei der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde Beschwerde zu erheben.<br \/>6. Kontaktdaten des Verantwortlichen<br \/>Sollte der Vertragspartner zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten Fragen und Anliegen haben, kann sich dieser an den ihm namentlich und an-schriftlich bekannten Fotografen wenden.<\/p><p><br \/>XIII. Verwendung von Bildnissen zu Werbezwecken des Fotografen:<\/p><p>Der Fotograf ist \u2013 sofern keine ausdr\u00fcckliche gegenteilige schriftliche Vereinbarung besteht \u2013 berechtigt, von ihm hergestellte Lichtbilder zur Bewerbung seiner T\u00e4tigkeit zu verwenden. Der Vertragspartner erteilt zur Ver\u00f6ffentlichung zu Werbezwecken des Fotografen seine ausdr\u00fcckliche und unwiderrufliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Anspr\u00fcche, insbesondere aus dem Recht auf das eigene Bild gem. \u00a7 78 UrhG sowie auf Verwendungsanspr\u00fcche gem. \u00a7 1041 ABGB.<br \/>Der Vertragspartner erteilt auch unter Ber\u00fccksichtigung der geltenden Datenschutz-bestimmungen seine Einwilligung, dass seine personenbezogenen Daten und insbe-sondere die hergestellten Lichtbilder im Sinne einer Ver\u00f6ffentlichung zu Werbezwe-cken des Fotografen verarbeitet werden.<\/p><p><br \/>XIV. Schlussbestimmungen<\/p><p>14.1 Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand ist der Unternehmenssitz des Fotografen. Im Fall der Sitzverlegung k\u00f6nnen Klagen am alten und am neuen Unternehmenssitz an-h\u00e4ngig gemacht werden.<br \/>14.2 Allf\u00e4llige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel der Produkthaftung im Sinne des PHG gegen den Fotografen richten, sind ausgeschlos-sen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sph\u00e4re des Fotografen verursacht und zumindest grob fahrl\u00e4ssig verschuldet wurde. Im \u00dcb-rigen ist \u00f6sterreichisches materielles Recht anzuwenden. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.<br \/>14.3 Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr von Fotografen auftrags-gem\u00e4\u00df hergestellte Filmwerke oder Laufbilder sinngem\u00e4\u00df, und zwar unabh\u00e4ngig von dem angewendeten Verfahren und der angewendeten Technik (Film, Video etc.).<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-45dec26a elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"45dec26a\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<div><p>\u00a0<\/p><\/div><div>\u00a0<\/div>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>AGB I. Anwendbarkeit und Geltungsbereich der allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen 1.1 Die nachfolgenden AGB kommen zum Tragen, sofern dem Fotografen ein Unter-nehmer im Sinne von \u00a7 1 KSchG als Vertragspartner gegen\u00fcbersteht.1.2. Der Fotograf erbringt seine Leistungen ausschlie\u00dflich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen. Mit der Auftragserteilung aner-kennt der Auftraggeber deren Anwendbarkeit. Diese gelten \u2013 sofern keine [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"ocean_post_layout":"full-screen","ocean_both_sidebars_style":"","ocean_both_sidebars_content_width":0,"ocean_both_sidebars_sidebars_width":0,"ocean_sidebar":"0","ocean_second_sidebar":"0","ocean_disable_margins":"enable","ocean_add_body_class":"","ocean_shortcode_before_top_bar":"","ocean_shortcode_after_top_bar":"","ocean_shortcode_before_header":"","ocean_shortcode_after_header":"","ocean_has_shortcode":"","ocean_shortcode_after_title":"","ocean_shortcode_before_footer_widgets":"","ocean_shortcode_after_footer_widgets":"","ocean_shortcode_before_footer_bottom":"","ocean_shortcode_after_footer_bottom":"","ocean_display_top_bar":"default","ocean_display_header":"default","ocean_header_style":"transparent","ocean_center_header_left_menu":"0","ocean_custom_header_template":"0","ocean_custom_logo":0,"ocean_custom_retina_logo":0,"ocean_custom_logo_max_width":0,"ocean_custom_logo_tablet_max_width":0,"ocean_custom_logo_mobile_max_width":0,"ocean_custom_logo_max_height":0,"ocean_custom_logo_tablet_max_height":0,"ocean_custom_logo_mobile_max_height":0,"ocean_header_custom_menu":"0","ocean_menu_typo_font_family":"0","ocean_menu_typo_font_subset":"","ocean_menu_typo_font_size":0,"ocean_menu_typo_font_size_tablet":0,"ocean_menu_typo_font_size_mobile":0,"ocean_menu_typo_font_size_unit":"px","ocean_menu_typo_font_weight":"","ocean_menu_typo_font_weight_tablet":"","ocean_menu_typo_font_weight_mobile":"","ocean_menu_typo_transform":"","ocean_menu_typo_transform_tablet":"","ocean_menu_typo_transform_mobile":"","ocean_menu_typo_line_height":0,"ocean_menu_typo_line_height_tablet":0,"ocean_menu_typo_line_height_mobile":0,"ocean_menu_typo_line_height_unit":"","ocean_menu_typo_spacing":0,"ocean_menu_typo_spacing_tablet":0,"ocean_menu_typo_spacing_mobile":0,"ocean_menu_typo_spacing_unit":"","ocean_menu_link_color":"","ocean_menu_link_color_hover":"","ocean_menu_link_color_active":"","ocean_menu_link_background":"","ocean_menu_link_hover_background":"","ocean_menu_link_active_background":"","ocean_menu_social_links_bg":"","ocean_menu_social_hover_links_bg":"","ocean_menu_social_links_color":"","ocean_menu_social_hover_links_color":"","ocean_disable_title":"on","ocean_disable_heading":"default","ocean_post_title":"","ocean_post_subheading":"","ocean_post_title_style":"","ocean_post_title_background_color":"","ocean_post_title_background":0,"ocean_post_title_bg_image_position":"","ocean_post_title_bg_image_attachment":"","ocean_post_title_bg_image_repeat":"","ocean_post_title_bg_image_size":"","ocean_post_title_height":0,"ocean_post_title_bg_overlay":0.5,"ocean_post_title_bg_overlay_color":"","ocean_disable_breadcrumbs":"default","ocean_breadcrumbs_color":"","ocean_breadcrumbs_separator_color":"","ocean_breadcrumbs_links_color":"","ocean_breadcrumbs_links_hover_color":"","ocean_display_footer_widgets":"default","ocean_display_footer_bottom":"default","ocean_custom_footer_template":"0","footnotes":""},"class_list":["post-952","page","type-page","status-publish","hentry","entry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.zimak.at\/index\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/952","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.zimak.at\/index\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.zimak.at\/index\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.zimak.at\/index\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.zimak.at\/index\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=952"}],"version-history":[{"count":13,"href":"https:\/\/www.zimak.at\/index\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/952\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1377,"href":"https:\/\/www.zimak.at\/index\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/952\/revisions\/1377"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.zimak.at\/index\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=952"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}